ÖAMTC-Tipps für Autofahrer rund um Weihnachten

Blinkende Dekolichter und purzelnde Weihnachtseinkäufe haben im Auto nichts verloren

" Lichtgirlanden und bunt leuchtende Christbäume im Auto sind nicht Geschmacksache, sondern im Extremfall verboten , wenn der Kitsch mit Warnzeichen verwechselt werden kann", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
 
Blinkende Festtagsdekorationen auf dem Armaturenbrett können in mehrerlei Hinsicht eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Ablenkungen des Fahrers vom Verkehrsgeschehen sowie Sichtbehinderungen sind möglich . "Ist der '3-S-Blick', also durch den Seitenspiegel, durch den Rückspiegel und über die Schulter nicht mehr möglich, erhöht man unnötig das Sicherheitsrisiko", so Pronebner. Außerdem drohen theoretisch Strafen bis zu 5.000 Euro , wenn die Sicht vom Lenkplatz aus durch bunte Lichter stark beeinträchtigt wird. Und auch andere Verkehrsteilnehmer könnten durch die blinkenden Lichter irritiert werden. Deko-Elemente wie Fensterkleber und Plüsch-Rentiere sind zwar nicht verboten, sollten aber nur sparsam eingesetzt werden .

Die Hutablage ist weder Geschenkaufbewahrung noch Schiträger
 
Bei vorweihnachtlichen Einkaufstouren verstaut man volle Tragtaschen, Kartons und Kleidungsstücke am besten im dafür vorgesehenen Kofferraum und nicht auf der Hutablage. "So ist für die freie Sicht nach allen Seiten gesorgt, die das Kraftfahrgesetz vorschreibt", sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Außerdem vermeidet man, dass Sackerl und Packerl bei einer Vollbremsung zu gefährlichen Fluggeschossen mit einer enormen Wucht werden.
 
Jahreszeitbedingt werden zu Weihnachten gerne Snowboards und Schier verschenkt. "Der optimale Platz für Schier, Schistöcke und Snowboard ist im Kofferraum oder in einem Schisack im Innenraum des Fahrzeuges", sagt Kerbl. Es ist auch erlaubt , die Schier im Fahrgastraum zu transportieren, beispielweise, indem man die Rückenlehne umlegt. In kleinen Autos kann man die Lehne des Beifahrersitzes weit nach hinten neigen. Dann stützt man die Schier im Beifahrerfußraum ab und legt sie mit den Spitzen nach hinten auf Sitz und Lehne. Wichtig ist bei jeder Form der Beförderung, dass die Bedienung der Pedale und der Lenkung nicht beeinträchtigt wird. Niemals sollte man Schier oder Snowboard auf die Rückenlehnen auflegen und mit bloßen Händen festhalten. "Die scharfen Stahlkanten können sehr schnell zu tiefen Schnittwunden führen, dazu genügt schon eine ruckartige Lenkbewegung", warnt der ÖAMTC-Experte abschließend.

Quelle: ÖAMTC

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