Richtiger Umgang mit Werkstätten

Tipps rund um den Reparaturauftrag

Überhöhte Rechnungen, fehlerhafte Reparaturen, Arbeiten ohne Auftrag - immer wieder kommt es zum Streit zwischen Autowerkstätten und Kunden. Der ADAC gibt Tipps, wie sich Ärger vermeiden lässt:

  • Wagen persönlich in der Werkstatt abgeben. Am besten Übergabetermin vereinbaren und mit einem Vertreter der Werkstatt die Arbeiten durchsprechen. So lassen sich Fehler und Missverständnisse von Anfang an vermeiden.
  • Niemals Pauschalaufträge wie etwa "Pickerl-fertig machen" erteilen. Arbeiten einzeln festlegen und eine Kopie der Auftragsbestätigung verlangen. Schon jetzt nach den zu erwartenden Kosten fragen und ein Limit festlegen. Telefonnummer hinterlassen, falls während der Reparatur weitere Mängel auftauchen oder sich der vereinbarte Preis erhöht.
  • Wer verhindern will, dass zum Beispiel Scheibenreiniger nachgefüllt wird, wenn der Behälter noch fast voll ist oder, dass beim Ölwechsel teures Synthetic-Öl eingefüllt wird, muss bei der Auftragserteilung diesbezüglich klare Anweisungen erteilen .
  • Bei größeren Reparaturen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lassen. Er darf nicht überschritten werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hat die Werkstatt einen Spielraum von 15 bis 20 Prozent.
  • Bei der Abholung des Fahrzeugs die Rechnung genau lesen. Unklare Rechnungsposten vom Mechaniker erklären lassen. Bei Beanstandungen nur "unter Vorbehalt" zahlen und einen entsprechenden Vermerk auf dem Rechnungsdurchschlag anbringen. Wer die Zahlung vollständig verweigert, riskiert, dass die Werkstatt von ihrem Pfandrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht herausgibt. Fahrzeug auf mögliche Beschädigungen oder Verunreinigungen untersuchen. Die Werkstatt haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen sowie für Schäden bei der Probefahrt.
  • Reparaturmängel oder andere Beanstandungen sofort reklamieren. Im Zweifel Altteile als Beweismaterial aushändigen lassen. Die Werkstatt haftet für Sachmängel ein Jahr lang. Allerdings: Für die Zeit der Nachbesserung steht einem kein Ersatzwagen zu.

Quelle: ADAC

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