Herbst ist Risikozeit für Wildunfälle

Hier erfahren Sie wie man Wildunfälle vermeidet bzw. wie man im Fall des Falles richtig reagiert.

Insgesamt gab es im Vorjahr laut Statistik Austria 98 Wildunfälle mit Personenschaden auf Österreichs Straßen. Dabei wurden 115 Personen verletzt, 1 Person getötet. Die meisten Wildunfälle ereigneten sich 2011 in den Bundesländern Niederösterreich (25), Oberösterreich (21), Steiermark (18), Kärnten (15), Burgenland (7), Salzburg (6), Tirol (4) und Vorarlberg (2). "Gerade im Frühjahr und im Herbst ist die Gefahr von Wildunfällen besonders groß, da die Tiere in dieser Zeit ihr Revier wechseln", weiß ÖAMTC-Verkehrsexperte Markus Schneider. Die meisten Wildunfälle gab es 2011 in den Monaten April und Oktober. Jeweils knapp 15 Prozent aller Wildunfälle des Vorjahres ereigneten sich in diesen Monaten.

Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und Abendstunden. "Deshalb sollte man besonders bei Dämmerung im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern und bei bekannten Wildwechselstellen sehr aufmerksam und vorausschauend fahren", rät der ÖAMTC-Experte. Außerdem ist auf einen ausreichenden Abstand zum Vorderfahrzeug zu achten. Sobald man ein Tier erblickt, gilt: Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten und hupen. Ergreift das Tier die Flucht, ist dennoch Vorsicht angesagt. Wildtiere sind meist in Gruppen unterwegs. Die Möglichkeit, dass weitere Tiere folgen ist demnach sehr groß. "Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten", sagt der ÖAMTC-Experte und rät von riskanten Ausweichmanövern ab.

"Ich bremse auch für Tiere" kann unter Umständen teuer werden

Grundsätzlich besagt die Straßenverkehrsordnung, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall demnach ein Mitverschulden. "Die Judikatur gibt klar vor, wann ein Bremsen für Tiere ohne das Risiko eines Mitverschuldens als zulässig angesehen wird und wann die Gefahr eines Auffahrunfalls nach einer Vollbremsung als zu gefährlich für nachfolgende Autofahrer gilt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Entscheidend ist dabei nach der Ansicht der Höchstrichter die Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen.

Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier - etwa bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen -, muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

"Generell gilt: Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden", so die ÖAMTC-Juristin. Bei Unfällen mit auf der Straße herumlaufenden Haustieren kann etwa der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich sein, der durch das Haustier verursacht worden ist. Es sei denn, der Tierhalter kann beweisen, dass das Haustier ordentlich beaufsichtigt wurde.

Wildunfälle müssen gemeldet werden - Tiere auf keinen Fall mitnehmen

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt. "Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", warnt die Clubjuristin.

Wildschadenhilfe durch den ÖAMTC-Schutzbrief

Wenn ein auf eine schutzbriefgeschützte Person zugelassenes Fahrzeug durch einen Wildunfall beschädigt wurde, übernimmt der ÖAMTC 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Selbstbehaltes einer Kaskoversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro.

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