Seit 9. Mai 2006 gilt EU-weit die Anschnallpflicht auf Rücksitzen von Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzenund in Nutzfahrzeugen. Das heißt, dass künftig auch in Autobussen der Gurt, sofern der Sitz über einen solchen verfügt, angelegt werden muss. Darüber hinaus dürfen Kleinkinder künftig nur noch auf speziellen Kindersitzen, die ihrer Größe und ihrem Gewicht angepasst sind, befördert werden.
In erster Linie erhofft sich die EU dadurch deutlich mehr Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche, die beispielsweise in Bussen transportiert werden, und die Verwirklichung des auf europäischer Ebene gesetzten Zieles, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 im Vergleich zu den 50.000 Todesopfern im Jahr 2001 zu halbieren. Nach Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht angelegte Sicherheitsgurte die zweithäufigste Ursache für den tödlichen Ausgang von Verkehrsunfällen, noch vor Alkohol am Steuer.
Quelle: m-c-n / arcd
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