Bei 133 Wildunfällen mit Personenschaden im Jahr 2006 wurden 147 Personen verletzt, drei starben. Die meisten Unfälle passierten in Oberösterreich (38) und Niederösterreich (37). Danach folgt die Steiermark (28), Tirol (9), Burgenland (8), Salzburg (8) und am wenigsten Wildunfälle gab es in Kärnten (5). Gerade um diese Jahreszeit stehen viele Autofahrer vor der Herausforderung, blitzschnell entscheiden zu müssen, ob sie bremsen oder ausweichen sollen - sofern ein Ausweichen überhaupt möglich ist. "In der Rechtsprechung gibt es genaue Regeln, wann eine Vollbremsung gerechtfertigt ist", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Nach der Straßenverkehrsordnung gilt prinzipiell, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und somit für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfallein Mitverschulden. Verständlicherweise sorgt diese Rechtsauslegung bei Tierschützern für Empörung. Aber nachdem eine Abwägung zwischen dem Risiko eines Unfalls und berechtigten Tierschutzinteressen in dieser Sekundenschnelle oft unmöglich ist, sind die Höchstrichter gefordert, klare Regeln für die Verschuldensteilung nach einem Unfall zu schaffen.
Die ÖAMTC-Juristin bringt ein Beispiel: "Wer z.B. wegen eines Rebhuhns abrupt abbremst und einen Auffahrunfall verursacht, weil der Hintermann nicht mehr stehen bleiben kann, riskiert in diesem Fall streng nach der Judikatur des Höchstgerichts ein Mitverschulden. Das bedeutet, man muss einen Teil seines Schadens selbst tragen - auch wenn der nachfolgende Autofahrer zu wenig Abstand gehalten hat", sagt die ÖAMTC-Juristin. Anders ist es allerdings bei größeren Tieren: "Bei einem Zusammenstoß mit einem Hirsch oder Reh sehen die Gerichte die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß an, dass sie eine Vollbremsung, auch mit dem Risiko eines Auffahrunfalls, für gerechtfertigt halten", so Pronebner.
Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, kann der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich gemacht werden, der durch das Haustier entstanden ist. "Außer er kann beweisen, dass das Haustier trotz ordnungsgemäßer 'Verwahrung' entlaufen ist", erläutert Pronebner.
Wie man Unfälle mit Tieren vermeiden kann
Im Optimalfall kommen weder Mensch noch Tier zu Schaden. Wer vorbereitet und aufmerksam fährt, ist bereits sicherer unterwegs. Tipps der ÖAMTC-Juristin, die Unfälle mit Tieren vermeiden können:
So verhält man sich nach einem Wildunfall
Quelle: ÖAMTC
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