Kinder-Sicherung im Auto wird verstärkt kontrolliert

ÖAMTC-Erhebung zeigt: Jedes vierte Kind ist im Auto nicht gesichert

Im Rahmen der EU-weiten "Gürteltier Anschnall Aktion" wird von März bis April die richtige Sicherung von Kindern in Fahrzeugen von der Polizei verstärkt kontrolliert . Noch immer sind zu viele Kinder falsch oder gar nicht gesichert, das zeigen sowohl Erhebungen als auch die Unfallzahlen: "So gab es von Jänner bis September 2006 95 Kinder, die als ungesicherte Pkw-Insassen verunglückten, zwei davon tödlich", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa.

Die Kleinen können sich noch nicht selbst helfen, um so mehr sind die Erwachsenen gefordert, für die richtige Sicherung der Kinder im Fahrzeug zu sorgen. " Kinder lernen durch Beobachtung, Eltern sollten daher auch Vorbilder sein ", appelliert die ÖAMTC-Expertin an die Fahrzeuglenker, "sich selbst auch immer anzuschnallen". Dass noch viel Aufklärungsarbeit bevorsteht, zeigt eine stichprobenartige Erhebung des ÖAMTC vor Kindergärten. Ein Viertel der Kinder und 31 Prozent der Erwachsenen waren nicht angeschnallt. "Vor allem auf kurzen Strecken, die tagtäglich zurückgelegt werden, ist die Kindersicherungsquote zum Teil alarmierend gering. Doch Unfälle können auf kurzen wie längeren Fahrtstrecken gleichermaßen passieren", weiß die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Die Folgen werden unterschätzt

Eltern setzen ihre Kinder nicht bewusst einer Gefahr aus. "Zu viele Kinder erleiden bei einem Unfall jedoch schwere Verletzungen, weil sie nicht oder nicht richtig angeschnallt waren", erklärt Donosa. Bereits bei geringeren Geschwindigkeiten kann ein Unfall für ein nicht gesichertes Kind tödlich enden. Bei einem Zusammenstoß steigt die Belastung für den Körper auf ein Vielfaches an. Ein Aufprall bei 50 km/h gleicht einem Sturz aus dem vierten Stock eines Hauses bzw. zehn Metern Höhe. Tipps, für die richtige Kindersicherung:
Falsche Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt

  • Kind und Auto sollen beim Kindersitzkauf unbedingt dabei sein.
  • Die Verbindung Auto-Kindersitz-Kind muss so fest wie möglich sein.
  • Jacken und dicke Pullover vor dem Anschnallen ausziehen.
  • Die Gurte straff ziehen, diese dürfen niemals über den Hals verlaufen.
  • Der sicherste Platz im Auto für Kinder ist die Rückbank.

Verstärkte Kontrollen werden in den nächsten Wochen vor allem im Bereich vor Schulen und Kindergärten durchgeführt. Die Polizei hat angekündigt, dabei rigoros durchzugreifen und ausnahmslos Anzeigen auszustellen. Viele Pkw-Lenker wissen gar nicht, dass die mangelnde Kindersicherung neben einer saftigen Geldstrafe, die theoretisch bis zu 5.000 Euro betragen kann, auch zu einer Vormerkung im Führerscheinvormerksystem führen kann. "Hat man bereits eine Vormerkung, wird im Wiederholungsfall eine Maßnahme angeordnet. Dafür ist ein Fahrsicherheitskurs vorgesehen, bei dem speziell auf die Gefahren schlechter Kindersicherung eingegangen wird. Bei einem dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren ist der Führerschein für drei Monate weg", erläutert ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Das schreibt das Gesetz zur Kindersicherung vor:
Abschließend fordert die ÖAMTC-Juristin, dass Kinder als Mitfahrer überall optimal gesichert werden sollten: "Taxis sind von der Pflicht zur Kindersicherung ausgenommen. Hier steht eine Lösung im Sinne der Sicherheit der kleinen Mitfahrer noch aus."

  • Fahrzeuglenker müssen dafür sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren bei der Beförderung in allen Kraftwagen entsprechend gesichert sind: Bis zu einer Größe von 150 cm mit einer dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Rückhalteeinrichtung, ab einer Größe von 150 cm mit Sicherheitsgurt.
  • Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden. Allerdings nur, wenn der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Das ist dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt bzw. der Sitz selbst höhenverstellbar sind. "Im Sinne der Kindersicherheit sollte von dieser Möglichkeit aber nur bei einer unvorhergesehenen Fahrt Gebrauch gemacht werden", empfiehlt Hirtler.
  • Es dürfen nur Kindersitze mit dem Prüfzeichen ECE 44 03 oder ECE 44 04 verwendet werden.

Was der Gesetzgeber genau vorschreibt und noch mehr Informationen zum Thema  Kindersicherung gibt es auf der ÖAMTC-Homepage im Channel Recht unter "Verkehr & Strafen".

Quelle: ÖAMTC

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