Kindersicherung im Auto : Positive Entwicklung

Neun von zehn im Pkw transportierten Kinder sind mit Gurt oder Kindersitz gesichert

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat im ersten Halbjahr 2008 erhoben, wie es in Österreich um die Kindersicherung bestellt ist. Erfreuliches Ergebnis: Nach einem Absinken der Quote im letzten Jahr ist die Bereitschaft der Erwachsenen, Kinder vor einem Aufprall zu schützen, wieder deutlich gestiegen .

Insgesamt 90,5 Prozent der 1.126 bei der Beobachtung erfassten Kinder waren mit Gurt oder Kindersitz gesichert (1. Halbjahr 2007: 82,1 %). "2002 wurde der Sprung über die 80 %-Hürde geschafft, 2006 lag die Quote erstmals bei 91 Prozent und auch heuer bewegen wir uns wieder auf diesem Niveau - das lässt darauf schließen, dass die kontinuierliche Bewusstseinsbildung durch verschiedene Stellen und gesetzliche Maßnahmen doch allmählich Früchte tragen", freut sich Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).

Nichtsdestotrotz bedeuten diese 90,5 Prozent, dass nach wie vor jedes zehnte Kind nicht gesichert im Pkw transportiert wird. Im Jahr 2007 verunglückten 1.494 Kinder (0 bis 14 Jahre) als Mitfahrer im Pkw, 111 davon waren vollkommen ungesichert. Mangelhafte Kindersicherung steht auch auf der Hitliste der Vormerkdelikte nach wie vor an oberster Stelle und wurde mittlerweile nur von den Vormerkungen für Alkohol am Steuer überholt. Dabei entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem dritten Stock . Bereits ein Aufprall mit 15 km/h kann für ein Kind ohne Kindersitz tödlich enden.Wer mit der Gesundheit und dem Leben von Kindern leichtfertig umgeht, riskiert seit 1. Juli 2005 eine Vormerkung im Führerscheinregister . Außerdem droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro . Ein Unfall, bei dem sich ein Kind wegen unzureichender Sicherung verletzt hat, zieht ein gerichtliches Strafverfahren nach sich.

Rechtliche Folgen mangelnder Kindersicherung

Um noch mehr Sicherheit für Kinder im Pkw zu gewährleisten, dürfen Kindersitze , die nicht mindestens der Norm ECE 44.03 entsprechen, seit 1. Jänner 2007 nicht mehr verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich gemäß § 134 Kraftfahrgesetz (KFG) strafbar und kann ebenfalls mit einer Zahlung von bis zu 5.000 Euro belangt werden.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat den Informationsfolder "Lebensretter Kindersitz" aufgelegt. Dieser steht nicht nur in deutscher, sondern auch in türkischer, serbischer und kroatischer Sprache auf der KfV-Website als Download zur Verfügung.

Quelle: KfV

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