Medikamente für Autofahrer

Auswirkungen auf die Konzentration sind vielen nicht bewusst

In Grippezeiten steht jeder fünfte Lenker unter dem Einfluss von Medikamenten, die sich negativ auf das Fahrverhalten auswirken können. Sie haben beim Autofahren teilweise ähnliche Wirkung wie Alkohol. Zusätzlicher Alkoholkonsum in Verbindung mit derartigen Pillen vervielfacht die beeinträchtigende Wirkung, die oft erst nach einem Tag abklingt.

Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), weist vor allem auf die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer hin: "Die Verantwortung liegt bei den Konsumenten selbst. Informieren Sie sich gründlich über die Nebenwirkungen von Medikamenten, die Sie einnehmen, bevor Sie ins Auto steigen. Medikamente, die die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeuglenkern beeinträchtigen können, sind mit einem Gefahrenzeichen - einem Rufzeichen in einem Dreieck - gekennzeichnet."

Die Warnhinweise im Beipackzettel sind dringend zu beachten und die vorgeschriebene Dosis einzuhalten! Im Falle von Erkrankungen bzw. Medikamenteneinnahme darf ein Fahrzeug nur dann gelenkt werden, wenn man sich in einer körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der ein Fahrzeug beherrschbar ist und die zu beachtenden Rechtsvorschriften befolgt werden können.

Die Wirkung mancher Arzneimittel , z. B. Schlafmittel oder Narkotika, klingt erst nach Tagen ab. Mittel gegen Schmerzen, Fieber oder Entzündungen machen schnell müde und können Fahruntüchtigkeit hervorrufen! Auch auf Beruhigungs- und Allergiemittel reagiert der Körper mit Müdigkeit. Bekämpfen Sie Müdigkeit niemals durch Aufputschmittel! Solche Mittel wirken enthemmend, machen nervös und fördern die Gleichgültigkeit, was gerade beim Autofahren fatale Folgen haben kann.

Weitere Medikamentengruppen, bei denen Vorsicht geboten ist:
Präparate gegen Bluthochdruck oder Brechreiz, Augentropfen mit Wirkung auf die Pupille oder "leichte" Psychopharmaka. Auch bei Antibiotika können bedenkliche Nebenwirkungen auftreten. Arznei und Alkohol vertragen sich nicht! Die Kombinationswirkung birgt höchste Gefahr. Dabei müssen die beiden gar nicht gleichzeitig eingenommen werden.

Quelle: Kuratorium f. Verkehrssicherheit

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