Aus für die ÖAMTC Rettungshubschrauber ?

ÖAMTC steigt aus der Flugrettung aus und kündigt Vertrag mit dem Bund

"Jeder dritte Einsatz der ÖAMTC-Notarzthubschrauber wird nicht bezahlt . Dazu kommt, dass der Großteil der restlichen Einsätze mit Tarifpauschalen abgegolten werden, die längst nicht mehr dem tatsächlichen Kostenaufwand entsprechen. Zusätzlich sieht sich der ÖAMTC mit stetig ansteigenden Kosten konfrontiert ", bringt es Werner Kraus, Präsident des ÖAMTC, auf den Punkt. Trotz unzähliger Gespräche mit Behördenvertretern und Politikern aus Bund und Land ist es bis zum heutigen Tag nicht gelungen, für jene neun Standorte, die der ÖAMTC im Jahr 2001 vom Innenministerium übernommen hat, eine befriedigende Finanzierungslösung zu finden. Der ÖAMTC sieht sich deshalb gezwungen, seine Verträge mit der Republik Österreich aufzukündigen. Einzig die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland haben die notwendige Finanzierungsgrundlage zur mittelfristigen Absicherung der Flugrettung in den jeweiligen Bundesländern geschaffen. "Selbstverständlich wird sich aber der ÖAMTC bis zum Vertragsende (31.12.2010) auch weiterhin als verlässlicher Partner präsentieren und die betroffenen Flugrettungsstandorte (Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Niederöblarn, Lienz, Nenzing und Innsbruck) vertragskonform betreiben", führt der Präsident aus.
 

"Jedem Österreicher ist bewusst, dass er für eine erbrachte Dienstleistung (Wegkosten, Arbeitszeit und Material) ein festgelegtes Entgelt entrichten muss", sagt auch der Generalsekretär des ÖAMTC, Hans Peter Halouska. "Anders ist das jedoch bei der Dienstleistung, die der ÖAMTC im Auftrag der Republik erbringt." Tagtäglich bringen die ÖAMTC-Hubschrauber Notärzte und Flugrettungssanitäter zum Einsatzort. Patienten werden transportiert , in geeignete Kliniken geflogen, Verunglückte aus Bergnot gerettet , Vermisste gesucht - Menschenleben gerettet . "Nie, von flugtechnischen Gründen einmal abgesehen, trifft jedoch der ÖAMTC die Entscheidung, ob ein Notarzthubschrauber startet oder nicht. Diese Entscheidung trifft immer eine vom ÖAMTC unabhängige Leitstelle", erklärt Halouska. Monate später entscheidet dann die jeweils zuständige Krankenkasse , ob der Einsatz überhaupt gerechtfertigt war und daher auch bezahlt wird . "Ist das nicht der Fall, wurde zwar seitens des Clubs eine Dienstleistung erbracht, der ÖAMTC bleibt aber auf den Kosten sitzen und muss diese aus seinem Budget abdecken", beklagt der Generalsekretär.

Da der ÖAMTC aber weder in der Lage noch Willens ist, die Finanzierung eines Services, der an sich Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens ist, auf Dauer in einem immer größeren Ausmaß zu subventionieren, wurden die bestehenden Verträge nun vorsorglich aufgekündigt . "Diese bereits heute ausgesprochene Kündigung gibt den politisch Verantwortlichen ausreichend Zeit, an einer adäquaten und nachhaltigen Lösung für die Zukunft zu arbeiten", führt der ÖAMTC-Generalsekretär weiter aus. "Schon ein Euro pro Jahr und Sozialversichertem , würde ein sozialverträgliches Flugrettungssystem auf Jahre absichern."
 
Die ÖAMTC-Flugretter sind bereit, ihr in den vergangenen 25 Jahren erworbenes Know-how zum Fortbestand einer sozial verträglichen Flugrettung in Österreich jederzeit einzubringen. Darunter versteht der Club, dass Notarzt-Hubschraubereinsätze für Patienten weiterhin unentgeltlich sind und die öffentliche Hand die Kosten der Flugrettungseinsätze vollständig trägt. "Selbstverständlich steht der ÖAMTC auch nach dem Jahr 2010 als Partner zur Verfügung, jedoch nur auf Basis einer gesicherten Finanzierung ", betonen Kraus und Halouska unisono.

Die Finanzierung der Flugrettung in Österreich erfolgt zurzeit im Wesentlichen durch Kostenerstattungen seitens der Sozialversicherung und durch Einnahmen aus Privatvorschreibungen . Dieses Finanzierungssystem ist jedoch weit davon entfernt, die tatsächlich entstehenden Kosten mittel- und langfristig abzudecken. Hinzu kommen veraltete Strukturen, unklare Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Land sowie gestiegene Kosten, die ein Fortführen des aktuellen Flugrettungssystems de facto unmöglich machen. Da dem ÖAMTC der Fortbestand einer sozialverträglichen Flugrettung jedoch ein großes Anliegen ist, hat er die beiden renommierten Universitätsprofessoren DDr. Heinz Mayer und Dr. Walter Schrammel ersucht, einen konstruktiven und lösungsorientierten Vorschlag zur langfristigen Absicherung einer sozialverträglichen Flugrettung in Österreich auszuarbeiten.
 

Dr. Walter Schrammel, Vorstand am Institut für Arbeits- und Sozialrecht, zeichnet zunächst ein dramatisches Bild der Ist-Situation . "Eine unübersichtliche Kompetenzlage sowie eine nicht adäquate und unvollständige Regelung der Kostenabdeckung, stellen die Betreiber von Notarzthubschraubern vor zunehmend unlösbare Probleme." Aus verfassungsgesetzlicher Sicht ist das Flugrettungswesen Landessache , daher wird es auch durch neun verschiedene Landesrettungsgesetze reglementiert. "Sieben Bundesländer haben diese Aufgabe teilweise wieder an den Bund übertragen, was den 'Kompetenzdschungel ' perfekt macht", sagt Schrammel.
 
Eine mögliche Lösung des Problems liefert DDr. Heinz Mayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. "Zielführend wäre die Schaffung einer bundesweit einheitlichen neuen Struktur , die eine Aufrechterhaltung des aktuellen, hochwertigen Flugrettungssystems gewährleistet." Am geeignetsten erscheint hierfür eine Fondslösung. "Ein 'Österreichischer Flugrettungsfonds' tritt vermittelnd zwischen Bund, Länder, Sozialversicherungen einerseits und die Betreiber der Flugrettung andererseits. Damit leistet der 'Österreichische Flugrettungsfonds' einen nachhaltigen Beitrag zu einer gesicherten Finanzierung, schafft die hierfür notwendigen Strukturen und definiert eindeutige Zuständigkeiten", fasst Mayer die Idee einer Fondslösung zusammen.

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