07.08.2007

Riskantes Überholen fordert oft Todesopfer

Das sollte man beim Überholvorgang beachten

Wer kennt das nicht. Freilandstraße. Erlaubte 100 Kilometer pro Stunde. Doch vor einem fährt ein Lkw mit den für ihn erlaubten 70 Stundenkilometern. Für die meisten Autofahrer eine logische Situation, ans Überholen zu denken. An die Gefahren denken aber nur wenige. "Speziell außerhalb von Ortschaften zählt fehlerhaftes Überholen zu den Hauptunfallursachen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Allein im Jahr 2006 waren 67 tödliche Verkehrsunfälle die Folge von Überholmanövern. Manche dieser Unfälle ließen sich durch richtiges und achtsames Überholen vermeiden. Der Clubjurist beschreibt, wie der Überholvorgang vor sich gehen sollte.

Wenn kein Nachfolgeverkehr zum Überholen ansetzt, sollte man gleich nach vorne blicken, um festzustellen, ob überhaupt eine ausreichende Überholstrecke zur Verfügung steht und ob man sich nach dem Überholen wieder auf der rechten Seite einordnen kann. Dann erst den Blinker einschalten und nochmals einen Blick in den inneren und linken äußeren Rückspiegel werfen. Der Blick über die linke Schulter stellt sicher, dass sich kein Fahrzeug im " toten Winkel" befindet. "All das passiert natürlich innerhalb weniger Zehntelsekunden. Trotzdem sollte sich auch der erfahrene Autofahrer diese einzelnen Phasen bewusst machen, denn achtloses Spurwechseln führt vor allem auf Autobahnen zu folgenschweren Auffahrunfällen", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Die Sicht nach vorne ist die wichtigste Voraussetzung für einen gefahrlosen Überholvorgang. Wird beispielsweise eine Kolonne von Fahrzeugen in einem Zug überholt, so verlängert sich der gesamte Überholweg. "Das heißt, die Sicht nach vorne muss entsprechend länger sein, als wenn man nur ein Fahrzeug überholt", erläutert der ÖAMTC-Experte. Beim Überholen von mehreren Fahrzeugen besteht außerdem die Gefahr, dass ein Auto aus der Kolonne ausschert.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Das sollte man beim Überholvorgang beachten

Für den Überholenden gilt:

Für den zu Überholenden gilt:

"In Österreich darf man in der Regel nur links überholen. Manche Ausnahmefälle erlauben allerdings ein Überholen auf der rechten Seite", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Dazu gehören Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, Fahrzeuge des Straßendienstes, wenn es links nicht möglich ist und Straßenbahnen wenn der Abstand zwischen den Gleisen und dem Fahrbahnrand baulich groß genug ist. "Grundsätzlich sollte man nur in wirklich notwendigen Fällen überholen. Leichtsinnige Überholmanöver gefährden nicht nur das eigene Leben, sondern oft auch das anderer", sagt der Clubjurist abschließend.

ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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