Wer nicht unfreiwillig zum Drängler werden und den falschen Abstand zum vorderen Auto einhalten will, dem ruft Dr. Ralf Halser, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates die wichtigste Abstands-Regel in Erinnerung: "Laut Straßenverkehrsordnung müssen Lenker immer mindestens einen solchen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass jederzeit rechtzeitiges Anhalten möglich ist, selbst wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abbremst". "Die Rechtssprechung verlangt zumindest einen Sicherheitsabstand, der dem Reaktionsweg entspricht. Die Formel dafür lautet: Drei Zehntel der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h also bei 100 km/h 30 Meter, bei 130 km/h sind es 49 Meter."
Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bei besonderer Rücksichtslosigkeit sogar mit dem sofortigen Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate, informiert der ARBÖ-Verkehrsjurist. 46.166 Drängler wurden im Vorjahr in Österreich geahndet. Bei geringfügigen Delikten kann man noch mit einer Organstrafe bis zu 36 Euro davonkommen. Bei gravierenden Übertretungen drohen folgende Strafen:
Ob der richtige Abstand eingehalten wird oder nicht, wird in Österreich mit insgesamt elf Abstandsmessgeräten gemessen, deren Einsatz mit der kommenden 22. Novelle zur Straßenverkehrsordnung auf eine datenschutzrechtliche Basis gestellt wird. Diese elf Geräte können an den verschiedensten Autobahnstrecken, aber auch an geeigneten geraden Straßen zum Einsatz gebracht werden, speziell in der Nähe von Brücken. "Aufmerksame Fahrer erkennen diese Messstrecken an den Querbalken, die in regelmäßigen Abständen auf den Fahrbahnen angebracht sind", so der ARBÖ-Verkehrsjurist.
Zwei praktische Faustregeln, zur Wahrung des richtigen Abstands
In der Praxis gibt es folgende zwei Faustregeln: "Halbe-Tacho-Regel" und die "Zwei-Sekunden-Regel".
Quelle: ARBÖ
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