Sogenannter "Grundwind" mit 70 km/h und Sturmböen um die 100 km/h stellen für viele Autofahrer eine erhebliche Gefahr dar. Der ARBÖ hat Tipps für jene Autolenker zusammengestellt, die mit diesen Fahrsituationen wenig Erfahrung haben:
Wenn man von einer Sturmböe erfasst wird: Ruhe bewahren. Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch instabiler. Um das Auto wieder zurück auf die Spur zu bringen, nur gefühlvoll gegenlenken.
Sturmschäden sind grundsätzlich nur von der Kaskoversicherung gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger. Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. "Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren", so Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsabteilung. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Schäden durch Windböen unter 60 km/h werden nicht abgegolten.
Quelle: ARBÖ
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