15.02.2006

Im Fasching mehr Unfälle durch Alkohol-Lenker

Erstmals im Fasching Vortestgeräte im Einsatz

Bei österreichweit sieben Prozent lag die Zahl der Alko-Unfälle im Jahr 2005. Trauriger Ausreißer aus der Statistik ist der Zeitraum zwischen Faschingsamstag und Aschermittwoch, wo ein sprunghafter Anstieg auf 11 Prozent zu verzeichnen war. Spitzenreiter ist das Land Salzburg: Dort waren im letzten Jahr zwischen Faschingsamstag und Aschermittwoch 32 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückzuführen. Gefolgt von Kärnten (19 Prozent), Niederösterreich (14 Prozent) und Oberösterreich mit 13 Prozent.

Dass es sich nicht lohnt, betrunken ins Fahrzeug zu steigen, sollten sich Autofahrer auch in der Faschingszeit vor Augen halten. " Heuer ist übrigens durch den Einsatz der Alkohol-Vortestgeräte mit einer höheren Kontrolldichte zu rechnen", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Durch die neuen Vortestgeräte fallen Wartezeiten wie beim komplizierteren Alkomattest weg. Wenn ein Alkoholwert unter 0,25 mg - das entspricht 0,5 Promille - festgestellt wird, darf der Lenker gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Wenn sich aber der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung ergibt, muss sich der Betroffene dem Alkomattest unterziehen. Die Verweigerung der Teilnahme am Vortest kann nicht bestraft werden, allerdings ist für Vortest-Verweigerer ein Alkomattest verpflichtend.

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1 Promille-Grenze. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. "Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille 'getankt' hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei", erklärt Hirtler.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Die Club-Juristin hat eine Übersicht erstellt, was alkoholisierten Lenkern blühen kann:

Abschließend noch ein Hinweis der Club-Juristin: Den "Morgen danach" nicht unterschätzen. Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann man noch Restalkoholbestände im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen übrigens weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut.

Quelle: ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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