Gelb können sie sein, orange oder rot, gesehen hat sie schon jeder, viele haben bereits ein Exemplar gekauft- die Warnweste wird ab 1. Mai 2005 Teil der verpflichtenden Auto-Ausstattung. "Die reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit einer Person um das Fünffache", begrüßt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die Warnwestenpflicht. Er rät zum rechtzeitigen Kauf, weil die Nachfrage zum nahenden Stichtag immer größer wird. Die ÖAMTC-Experten empfehlen, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. In den ÖAMTC-Dienststellen werden österreichweit auch Mini-Warnwesten für Kinder angeboten. Hier sehen Sie nochmals die wichtigsten Punkte rund um die neue Warnwestenpflicht in Österreich:
Die Jacken dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen. Ob dem so ist, sieht man am Etikett der Jacke. Die gelben Warnwesten des ÖAMTC entsprechen der ÖNORM und sind für Mitglieder wie Nichtmitglieder um 2,90 Euro erhältlich. Die Kinder-Mini-Sicherheitswesten gibt es in zwei Größen für Kindergartenkinder bis sechs Jahre und Schulkinder bis 15 Jahre. Zu jeder Warnweste gibt es beim Club die Sicherheits-Card mit Tipps bei Panne und Unfall. Quelle: ÖAMTC
Wie viele Warnwesten man im Auto mitführen muss
Gesetzlich
vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ÖAMTC empfiehlt
aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier
eine Schutzweste mitzuführen. "Besser beim Warnwesten-Kauf großzügig
sein, das kann im Ernstfall Leben retten", appelliert der ÖAMTC-Experte
an die Eigenverantwortung der Autofahrer.
Die Tragepflicht für Warnweste
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
Strafen bei Verstößen gegen die neue Verordnung
Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai 2005 strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in Höhe von maximal 36 Euro ausgestellt wird", sagt der ÖAMTC-Jurist. Der Club setzt sich dafür ein, dass in den ersten Monaten Abmahnungen statt Bestrafungen ausgesprochen werden.
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